Sehr geehrte Gäste,
die  Informationen zum Abendessen aktualisieren wir unter www.gasthof-opel.de/speisekarte.

Für die Tage, an denen bei uns kein Abendessen möglich ist, können wir gerne Tipps für die Gastronomie in der näheren Umgebung geben.

Auch Sonderwünsche wie z.B. eine Flasche Wein gekühlt aufs Zimmer, wenn Sie etwas später zurück kommen, können wir in Ihrer Buchung als Gästewunsch vormerken, sodass wir am selben Tag daran denken können. 

Wir möchten Ihnen gerne Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich machen.

Zahlung ist vor Ort in bar, per EC-Karte und per Master/Visa-Karte möglich. 

Wir halten Sie hier gerne auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Familie Opel

Sehr geehrte Gäste, 

den aktuellen Busfahrplan finden Sie unter www.vgn.de (Verkehrsgroßraum Nürnberg) oder hier. Beachten Sie bitte die Hinweise zum ALT (Anruf-Linien-Taxi, rechtzeitig vorher ca. 60 min. anrufen und bestellen besonders für abends spät von Bayreuth nach Heinersreuth) und auch, dass die dort angegebene Buslinie Nr. 378 (bzw. 8354).

Der Bus fährt seit 1. Juni 2023 werktags jede halbe Stunde zwischen 6 und 19 Uhr zwischen Heinersreuth und Bayreuth.

Die Businformationen finden Sie wie alles auch auf unserem Zimmer in der Gästeinformationsmappe. 

Linienverlauf (Haltestellen nahe Festspielhaus Bayreuth: z.B. Goethestraße oder Hauptbahnhof, Innenstadt: ZOH, Rotmainhalle)

Die Bushaltestellen Bayreuther Straße befinden sich in unserer Straße: Richtung Bayreuth bei der Ampel unterhalb der Kirche. Die Bushaltestelle aus Richtung Bayreuth kommend z.B. bei Bayreuther Straße nahe der Bäckerei Hübsch.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Familie Opel

Unsere Erläuterung zur Servicepauschale auf der Rechnung

 

Wir bitten Sie höflichst um Ihr Verständnis, dass wir für die folgenden Regeln nicht verantwortlich sind. Wofür wir aber verantwortlich sind, ist, dass wir diese Regeln korrekt umsetzen. Gelegentlich gibt es Nachfragen hierzu, daher hier die Erläuterung, die wir leider ausdrücklich laut Steuerberater nicht auf die Rechnung drucken dürfen. Wenn wir die Servicepauschale anwenden, so wird sie nicht aufgeschlüsselt, auch das muss wohl so sein. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

  

Die Überlassung von Hotelparkplätzen unterliegt nach einem veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Aktz.: XI R 11/14) dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Dies gelte auch dann, wenn zwischen dem Hotel und dem Gast keine Vereinbarung über die Nutzung des Parkplatzes getroffen wurde und kein gesondertes Entgelt vom Gast zu zahlen ist, so das Gericht.

In einer Mitteilung des DEHOGA heißt es dazu, dass eine „kostenlose Nutzung“ von Hotelparkplätzen laut BFH nicht zulässig sei. Allerdings könne die Parkplatznutzung Teil eines Pauschalpreises für Nebenleistungen, etwa eines Business-Packages, sein. Dies gelte auch für Geschäftsreisende. Da die Nutzung eines Hotelparkplatzes für Dienstreisende geschäftlich veranlasst ist, könnten diese Kosten als Reisenebenkosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. (Betrifft zum Beispiel auch die Nutzung von Kommunikationsnetzen)

Unter dem folgenden Urteil können Sie, falls es Sie interessiert, mehr dazu erfahren.

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 1.3.2016, XI R 11/14

Solange es eine Änderung bei der Mwst. gibt, solange wird die 20% Besteuerung akzeptiert, ausgehend vom Zimmerpreis.